Neues Landesförderprogramm „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt“

„Schwerbehinderte Menschen werden bei der betrieblichen Ausbildung und bei der Arbeitssuche in Brandenburg weiter unterstützt. So sollen bis Ende 2023 zusätzlich 60 neue betriebliche Ausbildungsplätze und 150 neue Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen geschaffen sowie 60 Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen in Arbeit stabilisiert werden. Das sind Ziele der Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Umsetzung des neuen Landesförderprogramms „Perspektive inklusiver Arbeitsmarkt (PiA)“. Für die Finanzierung stehen sieben Millionen Euro aus Mitteln der Ausgleichsabgabe des Landes zur Verfügung.

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Betriebssitz in Brandenburg können beim Integrationsamt beim LASV Anträge auf Förderleistungen stellen. So gibt es zum Beispiel für jeden betrieblichen Ausbildungsplatz bis zu 10.000 Euro. Für jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitssuchenden Menschen, der auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 25.000 Euro für maximal fünf Jahre gewährt werden. Für jeden schwerbehinderten langzeitarbeitslosen Menschen oder jeden schwerbehinderten arbeitslosen oder arbeitsuchenden Menschen, der das 45. Lebensjahr vollendet hat und auf einem neuen Arbeitsplatz beschäftigt wird, können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu 35.000 Euro für maximal fünf Jahre gewährt werden. Für neue Arbeitsplätze für Berufsstarterinnen und Berufsstarter kann jeweils ein Zuschuss von bis zu 25.000 Euro gewährt werden. Mit einer Inklusionsprämie von 5.000 Euro wird die Entfristung von Arbeitsverhältnissen gefördert. Auch teambildende Maßnahmen, die Zusammenarbeit und das gegenseitige Verständnis innerhalb eines Teams, in dem der/die schwerbehinderte Beschäftigte arbeitet, erhöhen, können mit bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Mit dem neuen Landesförderprogramm werden auch schwerbehinderte Menschen direkt gefördert. So gibt es Prämien für schwerbehinderte Auszubildende sowie Berufsstarter*innen. Schwerbehinderten Auszubildenden können bei Abschluss eines betrieblichen Ausbildungsverhältnisses eine Prämie von 2.000 Euro erhalten. Und schwerbehinderte Menschen, die spätestens ein halbes Jahr nach Abschluss einer betrieblichen Ausbildung im erlernten Beruf ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis beginnen, 1.000 Euro.“

Weitere Infos und Anträge finden sich HIER

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